Unser größtes Tätigkeitsfeld ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten. Darüber hinaus fertigen wir auch Gerichts- und Schiedsgutachten und entwerfen Stellungnahmen zu nahezu allen Fragestellungen rund um den Immobilienzyklus.
Als unabhängige Sachverständige mit konzentrierter Fachkompetenz sichern wir eine hohe Qualität und Professionalität bei der Bewertung von Immobilien. Mit jährlich mehr als 270 Immobiliengutachten im In- und Ausland und einem Volumen in Höhe von rd. 8,2 Mrd. EUR in den unterschiedlichsten Immobilienarten zeichnen uns dabei aus.
Wir erstellen für Sie je nach Bewertungsanlass und Zweck…
(u.a. Eigentumswohnungen, Ein-Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen)
(u.a. Bürogebäude, Logistik, Büro- und Geschäftshäuser)
(u.a. Läden, Shopping-Center, Fachmarktcenter)
(u.a. Studentenwohnheime, Parkhäuser, Mikroapartments, MOB)
(u.a. Hotels, Pflegeheime, Gaststätten)
(u.a. Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten)
Das Vergleichswertverfahren wird gemäß Regelungen der §§ 15 und 16 ImmoWertV auf Grundlage entsprechender sowie ausreichender Vergleichspreise durchgeführt. Dieses Verfahren gilt als Regelverfahren zur Bewertung von unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung von weitgehend gleichartigen Gebäuden wie beispielsweise Reihenhäuser, sofern ausreichend Vergleichsdaten zur Verfügung stehen
Das Ertragswertverfahren wird gemäß den Regelungen der §§ 17 bis 20 ImmoWertV auf Basis der marktüblichen Miete, der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten und einer marktüblichen Kapitalisierung der möglichen Erträge über die Nutzungsdauer der Liegenschaft durchgeführt. Hierbei werden die einzelnen ertragsrelevanten Parameter abgeleitet, anschließend erfolgt die Ertragswertberechung
Das Sachwertverfahren wird gemäß den Regelungen der §§ 21 bis 23 ImmoWertV durchgeführt. Der Sachwert resultiert aus der Summe des Bodenwertes und des Sachwertes der baulichen Anlagen einschließlich Außenanlagen und besonderer Bauteile. Der Wert der baulichen Anlagen wird unter Berücksichtigung üblicher, durchschnittlicher Herstellungskosten in Abhängigkeit des Objektstandards und der Nutzung abgeleitet. Auf Basis des Gebäudealters erfolgt die Ableitung der linearen Alterswertminderung in Anlehnung an den § 23 ImmoWertV. Zur Anpassung des Sachwertes an die Marktgegebenheiten ist ein empirisch erhobener Marktanpassungsfaktor (wird für eigengenutze Immobilien teilweise durch die Gutachterausschüsse (GA) anzuwenden. Der Sachwert wird nur in einer für die Wertermittlung erforderlichen Genauigkeit ermittelt. Dieser stellt auf – die im Verhältnis zur Nutzung – übliche Herstellungskosten ab, ohne dabei eine Wiederbeschaffung des konkreten Gebäudes abzubilden. Der ermittelte Sachwert entspricht somit nicht dem üblichen Gebäudeversicherungswert
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Sachverständigenbüro Dietrich
Modaustraße 3
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